Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt für jeden Betrieb

Gemeinsam mit unserem Partner PERSENTIS GmbH begleiten wir Unternehmen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung, speziell beim Thema psychische Belastung am Arbeitsplatz. Heute werfen wir einen Blick auf die rechtliche Seite.

Wusstest du, dass die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz für jeden Betrieb gilt, ab dem allerersten Mitarbeitenden?

Viele Unternehmen kennen diese Pflicht noch aus der klassischen Arbeitsschutz-Ecke, Lärm, Beleuchtung, Stolperfallen. Was seltener bekannt ist: Psychische Belastungen gehören zwischenzeitlich genauso zur Beurteilung. Stress, Überforderung, ein belastendes Arbeitsklima, all das muss systematisch erfasst werden, nicht nur die körperliche Sicherheit am Arbeitsplatz.

Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur Strafen. Er übersieht auch ein Frühwarnsystem, das eigentlich helfen soll, Belastungen zu erkennen, bevor sie zu Ausfällen, Kündigungen oder ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen.

Mit unserem Baustein HEAD AND HEART Care und unserem Partner PERSENTIS machen wir genau das möglich, fundiert, rechtssicher und alltagstauglich. Wir helfen Unternehmen dabei, die Ergebnisse ihrer Gefährdungsbeurteilung in nachhaltige Führungs- und Verhaltensänderungen zu übersetzen.